Fachberatung und Management – Brandschutz

Wir beklagen jährlich rund 400 Tote durch Feuer. Viele Brände passieren in Privathaushalten. Die allermeisten Unfälle durch Flammen sind vermeidbar. Vorbeugender Brandschutz bietet Sicherheit für Sie und Ihre Familie – im gewerblichen Bereich schützt es die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Unternehmen. Wir unterscheiden zwischen drei verschiedenen Arten von vorbeugendem Feuerschutz.

Baulicher Brandschutz

Schon beim Bau spielt die Gebäudesicherheit eine wichtige Rolle. So erhalten mit Rettungswegkonzepten beispielsweise Flure oder Treppen im Brandfall eine entscheidende Funktion. Die Gestaltung und Beschaffung der beim Bau verwendeten Materialien werden in den jeweiligen Bauordnungen der Länder genau beschrieben – die Aspekte des Brandschutzes und der Gebäudesicherheit werden hier insbesondere berücksichtigt. Der Feuerwiderstand der zu verwendenden Baumaterialien wurde bereits im Vorfeld getestet. Wir haben heute viel Wissen darüber, welche Materialien leicht entflammbar sind und welche nicht. Schließlich können Türen und Fenster eingebaut werden, die als sogenannte Rauchschutzabschlüsse dienen. Sie sollen eine Ausbreitung von Rauch und Feuer zumindest hinauszögern.

Anlagentechnischer Schutz vor Feuer

Das frühzeitige Erkennen von Bränden und der erste selbstständige Einsatz von Löschmitteln können große Brandschäden verhindern und Leben retten. Zu dem anlagentechnischen Schutz vor Feuer gehören unter anderem Feuerlöscher, Wandhydranten und Rauchmelder.

Die Brandschutzsysteme müssen in regelmäßigen Intervallen auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Ein Sachkundiger – das kann in einem Unternehmen zum Beispiel ein Brandschutzbeauftragter sein – sorgt dafür, dass alle Anlagen und Geräte einwandfrei funktionieren und im Brandfall einsatzbereit sind.

Betrieblich-organisatorischer Schutz vor Bränden

Als Grundlage für den betrieblich-organisatorischen Schutz vor Bränden gelten die Brandschutzordnungen A, B und C. Sie informieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über alle notwendigen Maßnahmen zur Brandfrüherkennung und Brandbekämpfung. Das A und O in Unternehmen ist die Ausbildung des Personals. Mindestens ein oder eine Brandschutzbeauftragte/r ist mit der Handhabung der Feuerlöscher vertraut, kann sie regelmäßig auf Einsatzfähigkeit prüfen und seine oder ihre Kolleginnen und Kollegen im Brandfall sicher führen.

Flucht- und Rettungspläne halten wichtige Informationen bereit und sollten bereits studiert werden, bevor es zu einem Feuer kommt.

Feuermelder – wo anbringen?

Vermieter und Eigentümer sind heute dazu verpflichtet, Rauchwarnmelder in ausreichender Anzahl in ihren Wohnungen oder Häusern anzubringen. Im privaten Bereich stattet man alle Räume mit Rauchwarnmeldern aus, mit Ausnahme von Küche und Badezimmer. Durch die Rauchentwicklung bzw. Dampf beim Kochen und Duschen reagieren die Systeme und würden laufend Fehlalarm schlagen.

Was kann man sonst tun, um die Sicherheit zu erhöhen?

Gut informiert sein ist das wichtigste, um im Brandfall Ruhe zu bewahren und zu wissen, was zu tun ist. Noch besser ist aber, die Gefahrenquellen zu kennen und sie weitgehend auszuschalten. Elektrische Geräte, die nicht mehr gebraucht werden, sollten statt im Ruhemodus zu „schlafen“ immer ausgeschaltet werden. Sie sind nämlich der häufigste Grund, warum es zu einem Hausbrand kommt.

Darüber hinaus sollten Elektroleitungen, Steckdosen, Mehrfachstecker nicht überlastet werden. Die Maximalbelastung darf nicht überschritten werden! Große Geräte wie Waschmaschine, Trockner, Spülmaschine und Herd sollten niemals gleichzeitig über denselben Stecker gekoppelt sein.

Vorsichtig und achtsam sein! Ein zu rasch geleerter Aschenbecher, Gegenstände unachtsam auf den Herd gestellt, schnell entflammbare Materialien in der Nähe von offenem Feuer – es kann so schnell gehen. Unachtsamkeit ist eine der häufigsten Brandursachen. Passen Sie auf sich und Ihr Umfeld auf!

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3 Comments

  1. Verena Stroh Reply

    Die regelmäßige Überprüfung der Feuerlöscher und der sichere Umgang mit ihnen sind in der Tat essenzielle Voraussetzungen für einen effektiven Brandschutz und sollten daher von allen Firmen gewährleistet werden. Sobald in einem Brandfall die Feuerwehrleute eingetroffen sind, sollte ihnen zudem bestmögliche Orientierung geboten werden. Daher stellt auch die Erstellung von Brandschutzplänen eine enorme Wichtigkeit dar.

  2. Michael Treichel Reply

    Eine Verpflichtung zur Ausbildung einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern geht auch aus den Grundsätzen der Prävention der DGUV Vorschrift (§ 22 Notfallmaßnahmen) hervor. Weiterführende Informationen dazu findet man u. a. in der DGUV-Information 205-003. Neben dem Verlust von Leben und Sachwerten kann ein Brand auch die Existenzen von Firmen bedrohen.
    Es kann sich bei der Vernachlässigung von Pflichten des Brandschutzes u. a. auch um eine Ordnungswidrigkeit nach § 130 OwiG handeln, die mit einer Geldbuße bis 1 Mio. Euro geahndet wird.

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