Was genau fällt unter Einbruchdiebstahl?
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn Dritte sich unbefugt Zutritt zur Wohnung verschafft und Gegenstände entwendet haben. Beim Einbruch nicht entwendete aber beschädigte Gegenstände werden zu Schäden durch Vandalismus gezählt. Sie sind ebenfalls versichert. Wohnungstüren, und abschließbare Dachböden und Keller, sind mitversichert, wenn darüber der unberechtigte Zugang erfolgt ist.
Was wird durch eine einfache Hausratversicherung abgedeckt?
Grundsätzlich deckt eine Hausratversicherung den Schutz von Gegenständen ab, die für die Haushaltsführung einer Wohnung notwendig sind. Die Schadensersatzsumme basiert in der Regel auf dem Wiederbeschaffungswert dieser Gegenstände. Dazu gehören:
- Gebrauchsgegenstände
- Einbaugegenstände
- Verbrauchsgegenstände
- Einrichtungsgegenstände
Wertsachen wie Geld, Geldkarten und Schmuck sind ebenfalls durch eine Hausratversicherung abgedeckt. Hier greift jedoch meistens nur ein Entschädigungssatz von 20 Prozent der Versicherungssumme. Bargeld und Geldkarten werden in der Regel bis zu einem Wert von 1.500 Euro abgedeckt.
Was Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung zusätzlich beachten sollten
Nicht jede Art von Diebstahlschaden wird durch eine einfache Hausratversicherung abgedeckt. Um Sicherheit gegen den Verlust durch Sonderfälle zu garantieren, müssen Sie meistens Zusatzversicherungen abschließen bzw. bestimmte Versicherungspakete wählen. Dazu gehören zum Beispiel
- Diebstahl von Fahrrädern und Kinderwägen
- Diebstahl aus dem Fahrzeug
- Diebstahl, der durch grobe Fahrlässigkeit möglich wurde
- Verlust durch E-Mail Betrug
- Verlust durch Trickbetrug
Grobe Fahrlässigkeit liegt unter anderem vor, wenn Sie Schlüssel für andere zugänglich außerhalb der Wohnung aufbewahren, oder beim Verlassen der Wohnung die Fenster nicht schließen.
Grundsätzlich gilt: Achten Sie beim Abschluss einer Hausratversicherung darauf, dass Sie gegenüber der Versicherung einen realistischen Wert des Hausrats angegeben haben. Aktualisieren Sie diesen Wert regelmäßig, wenn sich etwas verändert. Nur so ist eine angemessene Schadenssumme garantiert. Falls sie für Wertsachen höhere Entschädigungssätze benötigen, sollten Sie diese ebenfalls mit dem Versicherer verhandeln. Manche Versicherer erwarten für eine große Summe Bargeld zum Beispiel die Absicherung durch einen Tresor.
Wann zahlt die Hausratversicherung?
Damit die Hausratversicherung zahlt, müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Diese sind normalerweise in den Versicherungsbedingungen festgelegt. In jedem Fall müssen Sie einen Einbruch unverzüglich der Polizei melden. Unverzüglich bedeutet, sofort nach Entdecken des Einbruchs. Bei aufgebrochener Tür sollten Sie die Polizei vor Betreten der Wohnung informieren und auf sie warten.
Im nächsten Schritt nehmen Sie dann Kontakt zu der Versicherung auf, bei der Sie die Hausratversicherung abgeschlossen haben. Danach sollten Sie eine Schadensliste erstellen. Listen sie alle Gegenstände auf, die entwendet wurden. Belegen Sie den Kauf aller entwendeten Gegenstände soweit es geht mit Rechnungen. Wenn Sie ganz sichergehen wollen, sollten Sie bereits vor einem möglichen Einbruch eine Inventarliste erstellen.
Die Versicherung kann die Zahlung in gewissen Fällen komplett verweigern. Dazu zählt,
- wenn Sie eine Nachricht über Ihre Nichtanwesenheit auf dem Anrufbeantworter hinterlassen.
- wenn Sie sich mehr als zwei Monate nicht in der Wohnung aufgehalten haben.
- wenn Sie einen Umzug nicht gemeldet haben.
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